Leitende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter aus Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger)
Das SGB II sieht an vielen Stellen vor, in bestimmten besonderen und sehr unterschiedlichen Bedarfssituationen ALG II auf Darlehensbasis zu zahlen. Der § 42a SGB II enthält als zentrale Vorschrift für alle Darlehen vielfältige Voraussetzungen für die Bewilligung und noch mehr Regelungen zur Rückabwicklung erbrachter Darlehen. Im Rahmen des 9. SGB II-Änderungsgesetzes wurde § 42a SGB II zur Aufrechnung geändert. Außerdem wurde das Verhältnis zu Leistungsminderungen durch Sanktionen klargestellt.
In diesem Seminar erörtern Sie die vielen, im SGB II verteilten, speziellen Anspruchsvoraussetzungen und die für alle Darlehensbewilligungen geltenden Vorschriften. Außerdem beschäftigen Sie sich mit der Rückabwicklung inklusive Aufrechnung von Darlehen mit ALG II.
Der erfahrene Dozent stellt Ihnen die komplexe Materie mit vielen Fallbeispielen praxisbezogen dar. So sind Sie für Ihre Fälle im Arbeitsalltag gut gerüstet.
Darlehen für/bei:
Instandhaltung / Reparatur von geschütztem Grundeigentum nach § 22 Abs. 2 SGB II
Mietkautionen / Genossenschaftsanteile nach § 22 Abs. 6 SGB II
Miet- und Energieschulden nach § 22 Abs. 8 SGB II
unabweisbarem Bedarf nach § 24 Abs.1 SGB II
erstmaliger Einkommenserzielung nach § 24 Abs. 4 S. 1 SGB II
bei vorzeitigem Verbrauch von einmaligen Einkünften nach § 24 Abs. 4 S. 2 SGB II
bei nicht sofort verwertbarem Vermögen nach § 24 Abs. 5 S. 1 SGB II
für Auszubildende nach § 27 Abs. 3 S. 1, 3 SGB II
Bewilligungsvoraussetzungen nach § 42a SGB II
Rückzahlung von Darlehen nach § 42a SGB II
Aufrechnung von Rückzahlungsansprüchen von Darlehen nach § 42a SGB II
Verhältnis zu Aufrechnungen nach § 43 SGB II und Sanktionen
Tilgungsreihenfolge bei mehreren Darlehen nach § 42a Abs. 6 SGB II
Verzinsung und Verjährung
Verfahrensfragen
SGB II
Inhouse-Veranstaltung auf Anfrage
Ansprechpartnerin: Julia Arndt