Technische Fach- und Führungskräfte der kommunalen Bau- und Liegenschaftsabteilungen sowie der Planungs- und Bauordnungsämter
Die neue Gefahrstoffverordnung, die Ende 2024 in Kraft getreten ist, sorgt in vielen Kommunen für Verunsicherung, insbesondere in den Bau- und Liegenschaftsabteilungen, vor allem im Hinblick auf anstehende Sanierungsprojekte von Gebäuden.
Die novellierte Verordnung legt strengere Maßstäbe für den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest, PCB oder PAK in Bestandsgebäuden an, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden. Dieses betrifft viele Schulen, die zwischen den 1950er und 1990er Jahren erbaut wurden.
Es gibt zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten jeder Eigentümerin bzw. jedes Eigentümers von Immobilien. Für die geforderte Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist.
Für kommunale Entscheidungsträger können persönliche Haftungsrisiken bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Bewertung von Gefährdungen oder unvollständiger Umsetzung von Schutzmaßnahmen entstehen. Bei Bekanntwerden von Asbestkontaminationen droht zudem ein erheblicher Imageschaden.
Mögliche Folgen sind steigende Sanierungskosten und Bauzeitverlängerungen oder unter Umständen Probleme mit Fördermittelgebern.
In diesem Seminar informiert der Referent Sie über alles, was Sie zur Gefahrstoffverordnung wissen sollten. Anhand praktischer Fälle zeigt er Ihnen, wie Sie mit Gebäudeschadstoffen umgehen können, und Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis. Informieren Sie sich bei einem Experten, damit Sie auf der sicheren Seite sind!
09.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr