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Q04825

Die neue Gefahrstoffverordnung - so gehen Sie (rechts)sicher mit Gebäudeschadstoffen um

Zielgruppe

Technische Fach- und Führungskräfte der kommunalen Bau- und Liegenschaftsabteilungen sowie der Planungs- und Bauordnungsämter

Ihr Gewinn

Die neue Gefahrstoffverordnung, die Ende 2024 in Kraft getreten ist, sorgt in vielen Kommunen für Verunsicherung, insbesondere in den Bau- und Liegenschaftsabteilungen, vor allem im Hinblick auf anstehende Sanierungsprojekte von Gebäuden.

Die novellierte Verordnung legt strengere Maßstäbe für den Umgang mit gesundheitsgefährdenden Stoffen wie Asbest, PCB oder PAK in Bestandsgebäuden an, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden. Dieses betrifft viele Schulen, die zwischen den 1950er und 1990er Jahren erbaut wurden.

Es gibt zusätzliche Informations- und Mitwirkungspflichten jeder Eigentümerin bzw. jedes Eigentümers von Immobilien. Für die geforderte Gefährdungsbeurteilung muss vor der Modernisierung von Gebäuden durch Handwerksbetriebe mit dem Auftraggebenden geklärt werden, ob Asbest vorhanden oder zu erwarten ist.

Für kommunale Entscheidungsträger können persönliche Haftungsrisiken bei nicht durchgeführter bzw. fehlerhafter Bewertung von Gefährdungen oder unvollständiger Umsetzung von Schutzmaßnahmen entstehen. Bei Bekanntwerden von Asbestkontaminationen droht zudem ein erheblicher Imageschaden.

Mögliche Folgen sind steigende Sanierungskosten und Bauzeitverlängerungen oder unter Umständen Probleme mit Fördermittelgebern.

In diesem Seminar informiert der Referent Sie über alles, was Sie zur Gefahrstoffverordnung wissen sollten. Anhand praktischer Fälle zeigt er Ihnen, wie Sie mit Gebäudeschadstoffen umgehen können, und Sie erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für Ihre Praxis. Informieren Sie sich bei einem Experten, damit Sie auf der sicheren Seite sind!

Inhalte
  • Typische Gebäudeschadstoffe
    • Asbest, PCB, Formaldehyd, Schwermetalle, Radon etc.
    • Gesundheitsrisiken durch Gebäudeschadstoffe
  • Identifizierung der Gebäudeschadstoffe
    • Schadstoffbelastete Baustoffe erkennen
    • Methoden der Schadstoffuntersuchung
    • Risikobewertung und Dokumentation
    • Abbruchplanung von baulichen Anlagen
  • Die neue Gefahrstoffverordnung (GefStoffV):
    • Änderungen und Neuerungen der Verordnung
    • Pflichten der Arbeitgeber und Auftraggeber
  • Praktische Anwendung und Fallbeispiele
    • Mit Schadstoffen im Bestand und bei der Modernisierung umgehen
    • Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen
    • Entsorgung und Sanierung von schadstoffbelasteten Materialien
  • Handlungsempfehlungen
    • Zeitpunkt der Schadstofferkundung
    • Aufsichtsbehörden
    • Planungsbudget
    • Fachplaner*innen und Fachunternehmen der Schadstoffsanierung

Termine und Anmeldung

09.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

11.11.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Timo Schubert 

Preis

210,00 €