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Fortbildung

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U92026

In der Verwaltung richtig vollstrecken

Zielgruppe

Beschäftigte der Vollstreckungsbehörden

Ihr Gewinn

Gehört es zu Ihren Aufgaben, behördliche Maßnahmen zwangsweise durchzusetzen? Diese Tätigkeit ist anspruchsvoll. Außerdem wächst die Zahl der Vollstreckungsverfahren. Das zwingt Gemeinden und Kreise verstärkt nach Wegen zu suchen, die Vollstreckung rechtssicher, aber auch rationell, kostengünstig und effizient durchzuführen.

In dem Seminar setzen Sie sich mit den einschlägigen Rechtsgrundlagen auseinander. Sie erhalten zudem die Möglichkeit, Ihre Fragen mit dem Dozenten und den Kolleginnen und Kollegen zu diskutieren. So erhalten Sie mehr Rechtssicherheit in Ihrer beruflichen Praxis.

Inhalte
  • Wann dürfen Sie Verwaltungszwang anwenden?
    • Verwaltungsakt als Basis
    • Anforderungen an den Verwaltungsakt
      • Unanfechtbarkeit
      • Vollstreckbarkeit vor Eintritt der Bestandskraft
      • Rechtmäßigkeit
  • Die Zwangsmittel
    • Zwangsgeld
    • Ersatzvornahme
    • Unmittelbarer Zwang
  • Die Vollstreckungsarten
    • Das sogenannte gestreckte Verfahren
      • Androhung
      • Festsetzung
      • Anwendung
    • Der sogenannte Sofortvollzug
  • Fehlerquellen
  • Aktuelle Rechtsprechung 
Bitte mitbringen

VwVG NRW, VwGO, VwVfG NRW, OBG NRW, PolG NRW (im Pappermann enthalten)

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • Hoher Praxisbezug
  • Sehr gute Rechtsvermittlung durch den Dozenten
  • Sehr anschaulich
  • Abwechslungsreiche Darstellung
  • Gute Diskussionsmöglichkeit

Termine und Anmeldung

02.04.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

05.03.2026

Ort

Hagen

Dauer

0,0 Tage

Leitung

Hans-Ulrich Seidel 

Preis

200,00 €