Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung und Vergabestellen, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
oder vergleichbare Kenntnisse
Ab dem 1. 1. 2026 brauchen kommunale Auftraggeber des Landes Nordrhein-Westfalen die VOB/A, 1. Abschnitt, nicht mehr anzuwenden. Sie werden vielmehr nach § 75a GO verpflichtet, ihre Vergaben wirtschaftlich, effizient und sparsam unter Beachtung der Grundsätze von Gleichbehandlung und Transparenz zu gestalten. Dazu können und sollten sich die Kommunen durch Satzung Regeln geben.
Anhand der Mustersatzung der kommunalen Spitzenverbände erfahren Sie in diesem Seminar, wie Sie künftig Bauvergaben gestalten können und was im Einzelnen zu beachten ist. Sie erfahren auch, welche weitergehenden zwingenden Regelungen Sie befolgen müssen und welche sonstigen Gesichtspunkte zweckmäßig sein können.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem Experten über die aktuellen Änderungen zu informieren! Mit diesem Wissen sind Sie für die nächsten Bauvergaben kompetent und gut vorbereitet.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
Mustersatzung bzw. Satzung der eigenen Kommune
05.12.2025
09:30 - 16:30 Uhr