Mitarbeitende der Ordnungs-, Ausländer- und Rechtsämter sowie deren Aufsichts-
behörden, die mit Einbürgerungen und/ oder sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen befasst sind.
Für Staatsangehörigkeitsfragen im Bürgerbüro/ Bürgeramt bieten wir ein gesondertes Seminar an.
Aus der aktuellen Gesetzgebung, den AH-StAG 2025 in der geänderten Fassung des BMI-Länderrundschreibens vom 18. August 2025 und der BVerwG-Grundsatzentscheidung vom 18. Dezember 2025 zum Stufenmodell ergeben sich neue Herausforderungen mit weit reichender praktischer Bedeutung: Mit dem ab 27. Juni 2024 geltenden StARModG hat der Bund die Aufenthaltsdauer für die Einbürgerung von acht auf fünf Jahre verkürzt, die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorgeschrieben, andererseits aber die Anforderungen an die Verfassungstreue und den Lebensunterhalt verschärft. Im 6. StAÄndG von Oktober 2025 hat er die Einbürgerung nach drei Jahren Aufenthaltsdauer abgeschafft. Zugleich besteht der extreme Antragsdruck auf die Einbürgerungsbehörden fort und hat sich inzwischen eine breite und teilweise kontroverse Rechtsprechung zu Untätigkeitsklagen entwickelt.
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick, stellt die Neuerungen des StARModG und des 6. StAÄndG sowie die AH-StAG 2025 vor, bespricht den aktuellen Stand der Rechtsprechung und gibt Hinweise für deren praktische Umsetzung.
Allgemeine praktische Fragen: Handlungsfähigkeit Minderjähriger, Formblattantrag, Antragszeitpunkt, Behördenzuständigkeit
Geklärte Identität: Materielle Voraussetzungen, Verfahrensmäßiger Nachweis mit dem fortentwickelten Fünf-Stufen-Modell, Mitwirkungspflichten
Anspruchseinbürgerung (§ 10 StAG): 5-jähriger rechtmäßiger gewöhnlicher Inlandsaufenthalt (Berechnung, Aufenthaltstitel, Unterbrechungen, nachträgliche Erteilung)
Verfassungstreuebekenntnis, Verantwortungsbekenntnis (neu): Persönliche Befragung immer oder nur bei Anhaltspunkten?, Fragenkatalog, Dolmetscher?
Lebensunterhalt (Nachhaltigkeitsprognose, neue Ausnahmetatbestände, Vertretenmüssen)
Deutsche Sprache (Nachweis, Ausnahmen, Pflichtverletzungen)
Straffreiheit: Bindung an Strafurteil, Tilgung im BZR
Ermessenseinbürgerung (§ 8 StAG): Mindestvoraussetzungen, unverschuldete Unterhaltsunfähigkeit als besondere Härte
Ausschlussgründe (§ 11 StAG)
Umgang mit erheblichem Antragsrückstand und Untätigkeitsklagen
Rücknahme rechtswidriger Einbürgerungen
Staatsangehörigkeitsausweis: gesetzliche Erwerbs- und Verlustgründe
16.03.2026 - 17.03.2026
09:00 - 16:00 Uhr
07.10.2026 - 08.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr