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R19426

13. SGB II-ÄndG – Seien Sie vorbereitet!

Zielgruppe

Mitarbeiter:innen aus Leistungsbereichen und SGG-Stellen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und kommunalen Trägern mit einem Aufgabenbezug zu § 22 SGB II

Ihr Gewinn

Im Koalitionsvertrag der Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Der entsprechende Gesetzentwurf zum 13. SGB II-Änderungsgesetz ist inzwischen veröffentlicht (BT Drucks 21/3541). Er sieht vor, ein neues Grundsicherungsgeld ab Juli 2026 einzuführen und das Bürgergeld dadurch abzulösen.

Auch wenn die endgültige Fassung der Gesetzesänderung noch nicht feststeht, ist jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt absehbar, dass die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen große Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit haben werden. Mangels umfassender Übergangsregelungen sollen die meisten Änderungen auch in Bestandsfällen schon ab 01.07.2026 zu berücksichtigen sein. Damit dies gelingt, sind Vorarbeiten erforderlich. Informieren Sie sich daher frühzeitig zu den geplanten Änderungen.

Der erfahrene Dozent erläutert Ihnen vertiefend und praxisbezogen anhand vieler Beispiele wie sich leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf Ihre tägliche Arbeit auswirken (auf dem zum Seminarzeitpunkt bekannten Stand der Gesetzgebung). Bereiten Sie sich auf die neuen Regelungen vor und holen Sie sich jetzt das Update für Ihre Praxis!

Hinweis: Der Seminarzeitpunkt ist so gewählt, dass zu diesem Zeitpunkt die Sitzungen des federführenden Bundestagsausschusses bereits erfolgt sind, so dass dann keine wesentlichen Änderungen mehr zu erwarten sind.

Inhalte
  • Änderungen bei den Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
  • Änderungen beim Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II
  • Änderungen bei den leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen („Sanktionen“) nach §§ 31ff SGB II inkl. des neuen Umgangs mit Meldeversäumnissen nach § 7b SGB II
  • Änderungen bei der vorläufigen Entschei-dung nach § 41a SGB II und Aufrechnung nach § 43 SGB II
  • Auskunftspflicht von Vermietern nach § 60 SGB II
  • Pflicht zur Vorlage von Nachweisen durch Arbeitgeber, Vermieter etc. nach § 60 SGB II
  • Haftung des Arbeitgebers für überzahltes Grundsicherungsgeld nach § 62a SGB II
Bitte mitbringen

SGB II

Termine und Anmeldung

11.03.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

11.02.2026

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Lutz Wittler

Preis

205,00 €