Mitarbeiter:innen der OWi-Stellen und in Jobcentern und Sozialämtern, sofern sie ordnungswidriges Verhalten ahnden. Das Seminar ist sowohl für Anfänger*innen als auch für Profis geeignet.
Sie kennen das Problem: Leistungsberechtigte, Arbeitgeber:innen, Unterhaltsverpflichtete, Banken, aber auch Vermieter:innen, die ihren Mitwirkungsverpflichtungen nicht oder nur zögerlich bzw. unzureichend nachkommen. Wenn Sie hier ansetzen und Ordnungswidrigkeiten konsequent ahnden, können Sie die Bearbeitungszeiten deutlich verringern und die Effektivität Ihres Verwaltungshandelns erhöhen. Dabei ist das Zusammenspiel von Verwaltungszwang und Ordnungswidrigkeitenrecht entscheidend. Infolge des Verhaltens der Leistungsberechtigten können Vermögensschäden durch Bewilligung zu hoher oder unberechtigter Leistungen eintreten. Hier kann unter Umständen auch ein Sozialleistungsbetrug vorliegen. Damit dies als Straftat geahndet werden kann, muss ein solcher Fall - entsprechend aufbereitet - an die Staatsanwalt abgegeben werden.
Im diesem Modul lernen Sie, Straftaten von Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungszwang abzugrenzen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse zu den Fragen, wann im SGB II und SGB XII eine Ordnungswidrigkeit vorliegt und gegen wen sie sich richtet. So bekommen Sie ein Gespür dafür, ob überhaupt an die Verwirklichung von Ordnungswidrigkeiten-Tatbeständen - auch mit Blick auf neue Tatbestände durch das 13. SGB II-Änderungsgesetz - zu denken ist.
Machen Sie sich in dieser Rechtsmaterie fit, um in der Praxis in schwierigen Situationen rechtlich fundiert handeln zu können.
Die Veranstaltung besteht aus zwei Modulen, die Sie auch einzeln buchen können: Modul II (R717).
Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.
Alle Instrumente zur Aufgabenerfüllung im SGB II
Mitwirkungsverlangen an Leistungsberechtigte und deren Um- und Durchsetzung unter Vermeidung häufiger Fehler
Durchsetzung von Mitwirkungsverlangen gegenüber Dritten, z.B. Arbeitgeber:innen, Geldinstituten, Guthaben führenden Instituten, (neu!) Vermieter:innen - auch mit Mitteln des Verwaltungszwangs
Aufbau eines Ordnungswidrigkeiten -Tatbestandes
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten gegen z.B. den Geschäftsführer einer GmbH, gegenüber der GmbH, Haftung des Inhabers einer Firma
Abgrenzung von Ordnungswidrigkeiten gegenüber Straftaten, Konsequenzen für das Verwaltungshandeln
Ausführliche Darstellung der einzelnen Ordnungswidrigkeiten -Tatbestände gegenüber Leistungsberechtigten, Antragstellern, aber auch gegenüber Dritten: z.B. Geldinstituten, Unterhaltsverpflichteten, Personen, die Vermögensgegenstände für einen Leistungsberechtigten verwahren, (neu!) Vermietern, etc.
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29.09.2026
09:00 - 12:30 Uhr