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R71826

Wenn Leistungsberechtigte versterben - was tun?

Zielgruppe

Mitarbeitende der Leistungsabteilung im Jobcenter und Sozialamt (3. und 4. Kap.,sowie 7. Kap.), Mitarbeitende der Rechtsstelle

Ihr Gewinn

Als Sachbearbeiter:in im Bereich SGB II oder XII sind Sie immer wieder auch mit dem Tod von Leistungsberechtigten konfrontiert. Dann stellen sich einige Fragen, denn der Tod eines Beziehers staatlicher Fürsorgeleistungen nach dem SGB II oder XII hat viele Auswirkungen in sozial-, aber auch in mietrechtlicher Hinsicht.

Können Sonderrechtsnachfolger, Erben, Mitglieder der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft oder Dritte, wie Vermieter, nach dem Tod des Leistungsberechtigten noch Ansprüche gegenüber Jobcenter/Sozialamt geltend machen? Sind Leistungen zum Lebensunterhalt anders zu beurteilen als z.B. Hilfen zur Pflege? Und wie sieht es mit offenen Forderungen von Jobcenter/Sozialamt gegenüber dem Verstorbenen aus, z.B. wegen Erstattung oder Darlehensrückzahlung? Was ist mit der Rückabwicklung von nach dem Tod entstandenen Überzahlungen? Wie wirkt sich der Tod des Leistungsberechtigten mietrechtlich aus?

Im Seminar greifen die Dozierenden diese und weitere Fragen auf. Sie stellen die Thematik systematisch dar und ordnen die rechtlichen Grundlagen ein. Gemeinsam erarbeiten Sie mit Ihnen Lösungen zu wesentlichen Fallkonstellationen aus Ihrer Arbeitspraxis. Die neu gewonnenen Erkenntnisse ermöglichen Ihnen künftig, sich schnell zu orientieren und rechtssicher mit typischen Fällen umzugehen.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Auswirkungen des Todes des Leistungsberechtigten (LB) auf bereits erlassene Bewilligungsbescheide

  • Umgang mit Überzahlungen im Sterbemonat in Bezug auf Mitglieder der Bedarfs- bzw. Einstandsgemeinschaft, Sonderrechtsnachfolger und Erben

  • Auswirkungen auf die Angemessenheit der KdU/KdH im sog. Trauerjahr für die Mitglieder der Bedarfs-/Einstands-/Haushaltsgemeinschaft

  • Sozialrechtlicher Umgang mit Überzahlungen nach dem Sterbemonat: Systematik – Rücküberweisungsanspruch gegen das Geldinstitut – Erstattungsansprüche gegen Empfänger und Verfügende sowie Erben

  • Sozialrechtlicher Umgang mit Ansprüchen des Vermieters gegen Jobcenter/Sozialamt, z.B. auf Mietzahlung, Räumung der Wohnung, Schadenersatz

  • Rückforderung von Darlehen

  • Der Mitbewohner des LB verstirbt – Wie geht es weiter? Überblick über mögliche Vertragsparteien des Vermieters

  • Rechte des LB nach dem Tod des Mitbewohners und des Vermieters im Zusammenhang mit der Fortführung des Wohnraummietvertrags bzw. mit dem Eintritt in den Wohnraummietvertrag

  • Haftungsrechtliche Konsequenzen im Fall der Vertragsfortsetzung nach § 563a BGB bzw. des Eintritts in den Vertrag nach § 563 BGB

  • Der Vermieter des LB verstirbt – Wie geht es weiter? Alleinerbe, Mitglieder einer Erbengemeinschaft mit welchen Auswirkungen auf das anwaltliche Mandat?

 

 

Termine und Anmeldung

17.06.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

20.05.2026

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Astrid Lente-Poertgen

Moritz Poertgen 

Preis

195,00 €