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R20226

Ermessen in der Arbeitsvermittlung sicher ausüben

Zielgruppe

Mitarbeitende der aktiven Leistungsgewährung im Jobcenter (Arbeitsvermittlung), Mitarbeitende der Rechtsstelle

Ihr Gewinn

Wenn Sie über Förderleistungen im Bereich der Eingliederung von Arbeitsuchenden entscheiden, müssen Sie immer „Ermessen“ ausüben, denn Sie haben einen gesetzlich eingeräumten Spielraum. Umgekehrt haben die Adressaten Ihrer Entscheidung einen Anspruch darauf, dass Sie alle hierfür relevanten Gesichtspunkte darlegen. Dass und ob Ermessen zutreffend ausgeübt wurde, hat aber auch haushaltsrechtliche Relevanz, da Sie mit Ihrer Entscheidung über Haushaltsmittel verfügen, die intern – es handelt sich um Bundesmittel – zu rechtfertigen ist.

Erwerben Sie am Beispiel des Vermittlungsbudgets grundsätzliche Kenntnisse über die Ausübung von Ermessen, sowie über die komplexen Voraussetzungen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Vertiefen Sie Ihr Wissen anhand von Fall- und Formulierungsbeispielen. Die erfahrenen Dozenten stellen die Thematik systematisch dar, ordnen die rechtlichen Grundlagen ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen für wesentliche Fallkonstellationen bei Entscheidungen über aktive Leistungen - damit Sie sich künftig schnell orientieren und rechtssicher entscheiden können.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Grundsätze staatlichen Handelns – Rechts-/Sozialstaatsprinzip – Fürsorge-/Vorsorge-/Versicherungsleistungen

  • Relevanz einer „richtigen“ Bescheiderteilung

  • Aufbau von Rechtsnormen (Ermächtigungsgrundlage) – Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes

  • Voraussetzungen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 1, Abs. 3 SGB III)

  • Rechtsfolgen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget

  • Erlass eines Verwaltungsaktes

  • Antragserfordernis für Eingliederungsleistungen?

  • Prüfung der Voraussetzungen – Aufklärung des Sachverhalts – Vorbereitung der Entscheidung

  • Beispielsfall „Einfordern von Mitwirkungshandlungen“ und „Versagen von Leistungen“

  • Beispielsfall „Bewilligung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget“

  • Beispielsfall „Ablehnung einer Förderung“

  • Beispielsfall: „Prüfen einer bereits erteilten Bewilligung“

Termine und Anmeldung

21.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

23.04.2026

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Astrid Lente-Poertgen

Moritz Poertgen 

Preis

195,00 €