Mitarbeitende der aktiven Leistungsgewährung im Jobcenter (Arbeitsvermittlung), Mitarbeitende der Rechtsstelle
Wenn Sie über Förderleistungen im Bereich der Eingliederung von Arbeitsuchenden entscheiden, müssen Sie immer „Ermessen“ ausüben, denn Sie haben einen gesetzlich eingeräumten Spielraum. Umgekehrt haben die Adressaten Ihrer Entscheidung einen Anspruch darauf, dass Sie alle hierfür relevanten Gesichtspunkte darlegen. Dass und ob Ermessen zutreffend ausgeübt wurde, hat aber auch haushaltsrechtliche Relevanz, da Sie mit Ihrer Entscheidung über Haushaltsmittel verfügen, die intern – es handelt sich um Bundesmittel – zu rechtfertigen ist.
Erwerben Sie am Beispiel des Vermittlungsbudgets grundsätzliche Kenntnisse über die Ausübung von Ermessen, sowie über die komplexen Voraussetzungen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Vertiefen Sie Ihr Wissen anhand von Fall- und Formulierungsbeispielen. Die erfahrenen Dozenten stellen die Thematik systematisch dar, ordnen die rechtlichen Grundlagen ein und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen Lösungen für wesentliche Fallkonstellationen bei Entscheidungen über aktive Leistungen - damit Sie sich künftig schnell orientieren und rechtssicher entscheiden können.
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Grundsätze staatlichen Handelns – Rechts-/Sozialstaatsprinzip – Fürsorge-/Vorsorge-/Versicherungsleistungen
Relevanz einer „richtigen“ Bescheiderteilung
Aufbau von Rechtsnormen (Ermächtigungsgrundlage) – Vorrang und Vorbehalt des Gesetzes
Voraussetzungen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget (§ 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II iVm § 44 Abs. 1, Abs. 3 SGB III)
Rechtsfolgen einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Erlass eines Verwaltungsaktes
Antragserfordernis für Eingliederungsleistungen?
Prüfung der Voraussetzungen – Aufklärung des Sachverhalts – Vorbereitung der Entscheidung
Beispielsfall „Einfordern von Mitwirkungshandlungen“ und „Versagen von Leistungen“
Beispielsfall „Bewilligung von Leistungen aus dem Vermittlungsbudget“
Beispielsfall „Ablehnung einer Förderung“
Beispielsfall: „Prüfen einer bereits erteilten Bewilligung“
21.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr