Beschäftigte, die neu in der Kommunalverwaltung tätig sind sowie Einstieg für die Kämmerei, Steuerämter und Rechnungsprüfungsämter
Die verpflichtende Anwendungen des sog. § 2b wurde in der Vergangenheit mehrfach verschoben. Zum 01.01.2027 ist es nun soweit: Handeln die Gemeinden wie Unternehmen, muss das Umsatzsteuerrecht angewendet werden.
Nicht neu, doch für Sie im täglichen Geschäft weit weg, können Sie sich nun einen Überblick über den § 2b Umsatzsteuergesetz verschaffen und dabei prüfen, ob und wie Ihre Sachverhalte davon betroffen sind.
28.05.2026
09:00 - 12:00 Uhr