Fach- und Führungskräfte der Bauämter, Vergabestellen, Rechnungsprüfungsämter, Immobilien- und Wohnungsbaugesellschaften, Stadtwerke, Zweckverbände
oder vergleichbare Kenntnisse
Wenn es um Bauvorhaben geht, stehen oft Investitionen im siebenstelligen Bereich an. Solange der Schwellenwert nicht erreicht wird, gibt es für NRW - nicht nur ohne Satzung - keine Regeln mehr. Oder vielleicht doch?
Die Referentin erörtert mit Ihnen, welche Vor- und Nachteile der Erlass einer Satzung bringt, und was Sie insbesondere beachten müssen, wenn keine Satzung erlassen wurde. Besonders im Fokus steht die Frage, wann eine Gesamtmaßnahme vorliegt. Sie erhalten im Seminar eine Leitlinie für Ihre Praxis, die verhindert, dass Sie bei Ihren Bauvergaben in Konflikte geraten. Informieren Sie sich bei einer Expertin und verschaffen Sie sich Rechtssicherheit für Ihre tägliche Arbeit!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
05.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr