Beschäftigte aus Kämmereien, Steuerämtern, Rechtsämtern und Rechnungsprüfungsämtern
oder vergleichbare Kenntnisse
Die Gewerbesteuer ist eine bedeutende Einnahmequelle. Die Einnahmen sind jedoch nicht verlässlich planbar, da diese von der Konjunktur beeinflusst werden und Unternehmen die unterschiedlichen Hebesätze in den Gemeinden in ihre Standortwahl einfließen lassen oder Betriebsstätten in mehreren Gemeinden haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass Sie die verfahrensrechtlichen Vorschriften des Gewerbesteuerergesetzes und die relevanten Abläufe kennen.
Wenn Sie wissen, welche Voraussetzungen an das Vorliegen eines Gewerbebetriebs geknüpft sind, können Sie den Gewerbesteuermessbetrag berechnen und zerlegen. Erfahren Sie mehr über die Gewerbesteuerfestsetzung und -erhebung. So können Sie maschinell erstellte Gewerbesteuerbescheide prüfen und auch manuell einen Steuerbescheid erlassen.
Gewinn
Hinzurechnungen
Kürzungen
Betriebsstätten
Zerlegungsbescheid
Gewerbesteuer festsetzen: Messbescheid umsetzen
Vorauszahlungen anpassen
Abrechnung
Zinsen festsetzen
Schwerpunkt Erstattungs- und Nachzahlungszinsen nach § 233a AO
14.07.2026
09:00 - 16:00 Uhr