Schuldenberaterinnen und - berater, die unterhaltspflichtigen Elternteilen dabei helfen möchten, ihre Unterhaltsschulden zu reduzieren
Jugendämter, Unterhaltsvorschusstellen und Landesamt für Finanzen (LaFin) haben die Aufgabe, Unterhaltsansprüche von Kindern durchzusetzen. Die Mitarbeitenden verfügen über umfangreiches Wissen, um die Unterhaltsansprüche der Kinder zu sichern, wenn der barunterhaltspflichtige Elternteil sich weigert, den Unterhalt zu zahlen. Aber nicht jeder Unterhaltspflichtige, der den Barunterhalt nicht zahlt, ist ein Verweigerer. Die Schuldnerberatung begleitet häufig Menschen, die ihre Unterhaltspflichten nicht bewusst vernachlässigen, sondern aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation nicht erfüllen können. Es gilt, diesen Unterschied zu erkennen, den Behörden darzulegen und zu beweisen. So können Sie denjenigen Unterhaltspflichtigen helfen, die den Unterhalt wirklich nicht zahlen können.
Der Dozent kennt die Abläufe und Arbeitsweise der beteiligten Stellen aus seiner eigenen beruflichenTätigkeit. Er vermittelt den Stoff sehr praxisorientiert. Sie nehmen erprobte Argumentationshilfen und rechtliches Handwerkszeug mit, um die Interessen Ihrer Ratsuchenden wirksam zu unterstützen.
Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript.
Die gesteigerte Unterhaltspflicht von Elternteilen minderjähriger Kinder
gesteigerte Erwerbsobliegenheit
Auskunfts- und Nachweispflichten
Inverzugsetzung
Anerkennung von Schuldverbindlichkeiten/ weiterer Unterhaltspflichten (§ 1609 BGB)
Rangfolge und Berechnungen im Mangelfall und in „Patchwork“-Familien
Leistungsfähigkeit feststellen
§ 7a UVG, wenn der Pflichtige SGB II-Leistungen bezieht
Möglichkeiten der Abänderung eines Unterhaltstitels
Herabsetzungsantrag
Verjährung und Verwirkung im Unterhaltsrecht
Möglichkeiten bei laufenden und neu beantragten Pfändungsmaßnahmen
Unterhaltsschulden im Verbraucherinsolvenzverfahren
Nutzung der Steuererklärung zur Reduzierung der Schulden
08.10.2026
09:00 - 16:00 Uhr