Personalverantwortliche, Führungskräfte und Teamleitungen
Ein flapsiger Kommentar, ein vermeintlich nett gemeintes Kompliment oder eine zweideutige Nachricht. Wo verläuft die Grenze zwischen kollegialem Miteinander und sexueller Belästigung? Und wie reagieren Sie richtig, wenn Beschäftigte Grenzverletzungen melden oder entsprechende Vorwürfe im Raum stehen?
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist weit verbreitet und nicht zuletzt durch die MeToo-Bewegung verstärkt in den Fokus der öffentlichen Wahrnehmung gerückt. Dabei wird sexuelle Belästigung häufig ausschließlich mit körperlichen Übergriffen in Verbindung gebracht. Tatsächlich beginnt sie jedoch oft deutlich subtiler, etwa durch verbale oder nonverbale sexuelle Anzüglichkeiten.
Doch welche Pflichten treffen Arbeitgeber? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen bei Beschwerden oder Verdachtsfällen? Und wie können sexualisierte Vorfälle professionell aufgeklärt und bearbeitet werden?
Personalverantwortliche nehmen eine Schlüsselrolle beim Schutz betroffener Beschäftigter ein. Eine verlässliche und professionelle Aufklärung von Vorfällen ist dabei von zentraler Bedeutung, auch wenn noch keine Betriebs- oder Dienstvereinbarungen zum Umgang mit sexuell belästigenden Verhaltensweisen bestehen.Unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung beeinträchtigt sexuelle Belästigung das Betriebsklima erheblich, verletzt die Würde von Beschäftigten und ist stets unzulässig. Der Schutz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) geht dabei deutlich über den strafrechtlichen Schutz hinaus.
Die Referentin vermittelt Ihnen unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung den sicheren Umgang mit Grenzverletzungen und die rechtlichen Grundlagen mit den daraus resultierenden Konsequenzen wie Abmahnung, Umsetzung, und Versetzung bis hin zur Kündigung.
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Sexuelle Belästigung
Begriffsbestimmung sexuelle Belästigung und Abgrenzung
Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und aktuelle Urteile der erst- und zweitinstanzlichen Rechtsprechung
Betrieblicher Handlungsrahmen und Mitbestimmung
Maßnahmen nach dem AGG
Abmahnung
Umsetzung
Versetzung
Kündigung
Vorgehen bei dem Verdacht der sexuellen Belästigung
Anzeigen
Ermittlung des Sachverhalts
Beteiligung Gremien
Frist des § 626 Abs. 2 BGB
Checkliste
22.04.2027
09:00 - 16:00 Uhr
14.10.2027
09:00 - 16:00 Uhr