Beschäftigte im Jobcenter - im Leistungsbereich und in SGG-Stellen
Zum 1. Juli 2026 ist das 13. SGB II-Änderungsgesetz in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz wurde nicht nur formal das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abgelöst, sondern es wurden auch erhebliche Ergänzungen und Änderungen im Leistungsrecht vorgenommen.
Während bislang im Vordergrund stand, sich einen Überblick über alle Änderungen mit Bezügen zum Leistungsrecht zu verschaffen, geht es in diesem Seminar um die weitreichenden praktischen Folgen für die tägliche Fallbearbeitung. Den größten Raum nehmen dabei die Änderungen bei den Aufwendungen für Unterkunft und Heizung und das Recht der Leistungsminderungen bei Pflichtverletzungen inkl. Meldeversäumnissen ein.
Die Veranstaltung bietet Ihnen anhand vieler praktischer Beispiele eine vertiefende Erläuterung der Auswirkungen auf ihre tägliche Arbeit. Gewinnen Sie wieder Rechtssicherheit für Ihre Praxis!
Änderungen bei:
Vermögenseinsatz nach § 12 SGB II inkl. Übergangsregelung
Kosten der Unterkunft und Heizung nach § 22 SGB II
leistungsrechtlichen Konsequenzen aus Pflichtverletzungen („Sanktionen“) nach §§ 31ff SGB II inkl. des neuen Umgangs mit Meldeversäumnissen nach § 7b SGB II
vorläufiger Entscheidung nach § 41a SGB II
Aufrechnung nach § 43 SGB II
07.12.2026
09:00 - 16:00 Uhr