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R60123

Grundlagen des SGB XII für Asylbewerberleistungsrecht

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Sozialämtern sowie sozialer Fachbereiche und Dienste, die über keine oder nur geringe Kenntnisse verfügen. 

Ihr Gewinn

Nach § 2 AsylbLG ist das SGB XII auf diejenigen Leistungsberechtigten entsprechend anzuwenden, die sich seit 18 Monaten ohne wesentliche Unterbrechung im Bundesgebiet aufhalten und die die Dauer des Aufenthalts nicht rechtsmissbräuchlich selbst beeinflusst haben.

Daher müssen Sie, wenn Sie Leistungen für Asylbewerber bewilligen, über Kenntnisse des SGB XII verfügen, insbesondere aus dem 3. Kapitel SGB XII.  

Sie lernen im Seminar anhand praktischer Fälle die wesentlichen Anspruchsvoraussetzungen des 3. Kapitels SGB XII kennen und können über die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII entscheiden und beraten. Der Dozent verdeutlicht mit zahlreichen Beispielen und Übungen mit entsprechenden Lösungen die wesentlichen Unterschiede des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate zum Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII.

Gewinnen Sie so mehr Rechtssicherheit für die tägliche Arbeit. Sie werden Ihre Tätigkeit zielgerichteter ausüben und insbesondere Fälle des Leistungsrechts nach AsylbLG innerhalb der ersten 18 Monate auf das Leistungsrecht nach § 2 AsylbLG i.V.m. SGB XII sachgerecht umstellen können.

Mit Besuch dieses Seminars erhalten Sie die Möglichkeit sich für drei Monate kostenlos für das Produkt eGovPraxis Sozialhilfe bei Wolters Kluwer zu registrieren. Den Link zu dieser Plattform erhalten Sie mit der Zusage zum Seminar.

Inhalte
  • Anspruchsvoraussetzungen für Leistungen nach dem 3. Kapitel SGB XII
  • Abgrenzung zu den weiteren Leistungen nach dem SGB XII
  • Einsatzgemeinschaft
  • Ermittlung des konkreten Bedarfs
  • Einsatz des Einkommens
  • Ermittlung des bereinigten Einkommens
  • Einsatz des Vermögens
  • Ermittlung von Freibeträgen
  • Berechnung des konkreten Anspruches von leistungsberechtigten Personen
  • Unterschiede im Leistungsrecht nach AsylbLG und SGB XII
Bitte mitbringen

Asylbewerberleistungsgesetz, SGB XII, VO zu § 82 SGB XII, VO zu § 90 Abs.2 Nr. 9 SGB XII

Das sagen unsere Teilnehmenden
  • gute Struktur, Übungsfälle, gutes Skript
  • praktische Fälle selbst bearbeitet
  • neue Erkenntnisse und Vertiefung
  • Die Fortbildung war sehr gut und verständlich aufbereitet. Den Beispielen konnte man sehr gut folgen.
  • konkretes Einüben an Fällen, Praxisbezug erreicht
  • Gut war: Fallbeispiele, Fragen wurden beantwortet

Termine und Anmeldung

08.03.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

08.02.2023

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Thomas Kulle 

Preis

 


08.11.2023
09:00 - 16:00 Uhr

keine Anmeldung möglich

Meldestichtag

11.10.2023

Ort

Hagen

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Thomas Kulle 

Preis