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K43824

Die Abnahme der Vermögensauskunft und weitere Möglichkeiten der Vollstreckungsbehörde

Zielgruppe

Beschäftigte im Vollstreckungsinnendienst

Vorkenntnisse
Grundkenntnisse

    oder vergleichbare Kenntnisse

    Ihr Gewinn

    Es wird immer schwieriger, Vollstreckungsmaßnahmen beim Schuldner durchzuführen. Um Rückstände dennoch erfolgreich auszugleichen sowie Informationen für weitere Maßnahmen zu erlangen, kann die Vermögensauskunft abgenommen werden.

    Erfahren Sie anhand praktischer Fälle, wie eine Vollstreckungsbehörde erfolgreich Forderungen beitreiben kann. Neben der Vermögensauskunft lernen Sie weitere Wege kennen. Schaubilder und Mustervordrucke liefern hier für Sie hilfreiche Erkenntnisse.

    Inhalte
    • Vollstreckung im Innen- und Außendienst: ein kurzer Überblick
    • Verschiedene Möglichkeiten der Vollstreckung vorbereiten
    • Erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen dem Innen- und Außendienst
      • Zeitnahe Beitreibung von Forderungen

      • Handlungen bei öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Forderungen

    • Vermögensauskunft
      • Voraussetzungen

      • Abnahme

      • Auswertung

      • Eintragung in den Verzeichnissen

      • Folgen

      • Rücknahme / Löschung

    • Gerichtsvollzieher in Anspruch nehmen (bspw. für einen Haftbefehl)
    • Vermögensauskunft als Amtshilfeersuchen
    Bitte mitbringen

    Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW#

    Verordnung zur Ausführung des VwVG NRW

    Termine und Anmeldung

    18.06.2024
    09:00 - 16:00 Uhr

    Zur Anmeldung

    Meldestichtag

    21.05.2024

    Ort

    Münster-Coerde

    Dauer

    1,0 Tag

    Leitung

    Bußhaus 

    Preis

    190,00 €