Mitarbeiter*innen der SGB II Leistungsträger
Wohnen ist ein existenzielles Grundbedürfnis des Menschen. Das Sozialstaatsprinzip verlangt im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und denjenigen, die mit ihnen in Bedarfsgemeinschaft leben, eine angemessene Unterkunft zu finanzieren. Die Vorschriften zur Übernahme für Kosten der Unterkunft und Heizung sind in der Praxis nicht immer leicht umzusetzen und oft konfliktbeladen.
Die erfahrene Dozentin vermittelt Ihnen die notwendigen Grundkenntnisse einschließlich der aktuellen Rechtsprechung, um Entscheidungen auf diesem Gebiet sicher und rechtmäßig treffen zu können.
SGB II
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25.06.2026
09:00 - 16:00 Uhr