Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bedarfs- und Vergabestellen, von Rechnungsprüfungsämtern, Architektinnen und Architekten sowie Ingenieurinnen und Ingenieure
Wichtige Ereignisse werfen ihren Schatten voraus! Das kommunale Beschaffungswesen im Unterschwellenwertbereich (sog. nationale Vergaben) wird grundlegend neu gestaltet.
Der Gesetzesentwurf der Landesregierung zum "Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher und weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen" sieht vor, dass bei kommunalen Beschaffungsmaßnahmen in NRW unterhalb des EU-Schwellenwertes eine verbindliche Anwendung der VOB/A (1. Abschnitt) bei der Vergabe von Bauaufträgen und der UVgO bei der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen entfallen soll. Den Kommunen soll eine größtmögliche Freiheit im Beschaffungsalltag eingeräumt werden.
Dieser radikale Umbruch bietet zum einen Chancen für verschlankte und zielgerichtete Auftragsvergaben. Zum anderen sind mit der beabsichtigten Neuerung aber auch zahlreiche Rechtsfragen und Risiken verbunden. Die neue Rechtslage im Bereich der nationalen Vergaben wird öffentliche Auftraggeber vor Probleme stellen. Denn keinesfalls bewegt sich die zukünftige öffentliche Auftragsvergabe im rechtsfreien Raum.
In diesem Seminar stellt der Dozent die derzeitig geltenden Anforderungen an die Auftragsvergabe den neuen Beschaffungsvorgaben gegenüber und vermittelt, welche Änderungen konkret eingeführt werden sollen. Anhand von Praxisbeispielen stellt er die möglichen positiven wie negativen Aspekte der bevorstehenden Neuerung dar und vermittelt, wie zukünftige Auftragsvergaben ausgestaltet werden können bzw. müssen. Sie erhalten zudem Anregungen für hausinterne Regelungen (Satzungen) zur rechtskonformen Ausgestaltung des Beschaffungsalltags.
Der Gesetzesentwurf wurde dem Landtag NRW bereits zur Verabschiedung vorgelegt. Machen Sie sich daher rechtzeitig fit für die neuen Rahmenbedingungen!
10.07.2025
09:00 - 13:00 Uhr
29.08.2025
09:00 - 13:00 Uhr
12.09.2025
09:00 - 13:00 Uhr
06.10.2025
09:00 - 13:00 Uhr