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G12525

Wer darf wann nicht mitwirken? Interessenkollisionen in Räten, Ausschüssen, Gesellschafterversammlungen und Aufsichträten erkennen

Zielgruppe

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Gremien betreuen, kommunale Wahlbeamte, persönliche Referentinnen und Referenten, Vertreterinnen und Vertreter in Gesellschafterversammlungen und Mitglieder von Aufsichtsräten kommunaler Gesellschaften

Ihr Gewinn

Ihr Rat entscheidet über die Auflösung einer städtischen Schule, der Kreistag beschließt den Erlass einer Landschaftsschutzverordnung, im Aufsichtsrat einer kommunalen GmbH steht das Thema „Entlastung der Geschäftsführung für das vergangene Geschäftsjahr“ auf der Tagesordnung – stets stehen in Gremien Entscheidungen an.

Dabei stellt sich immer wieder die Frage, in welchen Fällen sich kommunalpolitisch Aktive an der Beratung und Entscheidung selbst beteiligen dürfen und wann demgegenüber Mitwirkungsverbote bestehen.

Der Referent zeigt Ihnen die einzelnen kommunal- und gesellschaftsrechtlich erfassten Fälle von Interessenkollisionen und die sich hieraus ergebenden Konsequenzen anhand vieler praktischer Fälle auf. So werden Sie auf künftige, mitunter kurzfristig auftretende Fälle möglicher Mitwirkungsverbote effektiv vorbereitet und können rechtssicher damit umgehen.

Inhalte
  • Sitzungsbezogene Mitwirkungsrechte kommunaler Mandatsträgerinnen und Mandatsträger kennen und berücksichtigen (ordnungsgemäße Einladung, Teilhabe an Vorbereitungsmaßnahmen, Teilnahme-, Rede-, Antrags- und Stimmrecht, Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes)
  • Rechtliche Folgen einer Verletzung dieser Rechte. Inhalt und Grenzen von Rügeobliegenheiten der Mandatsträgerinnen und Mandatsträger bei festgestellten Verfahrensmängeln; Folgerungen aus der neueren verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung
  • Einschränkung der sitzungsbezogenen Mitwirkungsrechte (Redezeitbeschränkungen durch die Geschäftsordnung, Ordnungsruf, Wortentziehung und Sitzungsausschluss durch die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden in der Sitzung)
  • Kommunalrechtliches Mitwirkungsverbot wegen Interessenkollision (Voraussetzungen der verschiedenen Verbotstatbestände gemäß § 31 Abs. 1 und 2 GO NRW, insbesondere Unmittelbarkeit, Ausnahmen vom Mitwirkungsverbot gemäß § 31 Abs. 3 GO NRW)
  • Stimmrecht der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters und der Landrätin bzw. des Landrats in Rat und Kreistag und Haupt- bzw. Kreisausschuss und seine Ausnahmen
  • Mitwirkungsverbote für die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister und die Landrätin bzw. den Landrat – Anwendung des neuen Ausschlusstatbestands in §§ 50 Abs. 6 GO NRW, 35 Abs. 6 KrO NRW
  • Notwendige Maßnahmen bei bestehendem Mitwirkungsverbot, Folgen der Verletzung des kommunalrechtlichen Mitwirkungsverbots (§ 31 Abs. 6 GO NRW)
  • Stimmrechts- und sonstige Mitwirkungsverbote innerhalb und bezogen auf kommunale Gesellschaften – Rechtslage nach dem Aktien- und dem GmbH-Gesetz
  • Weitere Inhalte nach Aktualität oder Themenwünschen der Teilnehmenden

Termine und Anmeldung

17.11.2025
10:00 - 17:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

20.10.2025

Ort

Münster-Coerde

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Georg J. Gruber-Pickartz 

Preis

230,00 €