Fach- und Führungskräfte der Personalabteilungen, alle Führungskräfte mit Personalaufgaben sowie Mitarbeiter*innen aus Assistenzen / Sekretariaten
Durch die LGG-Novelle 2016 ist die Position der Gleichstellungsbeauftragten in NRW erheblich gestärkt worden.
Diese ist auch durch die Rechtsfolge der Rechtswidrigkeit von Maßnahmen, bei denen
die Gleichstellungsbeauftragte nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt wurde, und die Möglichkeit der Rechtswegbeschreitung („Klagerecht“) zur Arbeits- und Kostenlast der Dienststelle begründet.
In diesem Kurz-Webinar zeigt der erfahrene Dozent wesentliche Aspekte der Beteiligungsrechte, des vorgesehenen Beteiligungsverfahrens samt sich ggf. anschließender Widerspruchs- und Anrufungsverfahren sowie der Klagemöglichkeit der Gleichstellungsbeauftragten auf.
Informieren Sie sich in diesem Seminar, denn falsche oder verschleppte LGG- Verfahren haben erhebliche Auswirkung auf nachfolgende Beteiligungen und schließlich den Vollzug beabsichtigter Maßnahmen.
22.01.2026
09:00 - 10:30 Uhr