Ausschussvorsitzende und stellvertretende Ausschussvorsitzende
Als Vorsitzende und Vorsitzender eines Fachausschusses des Gemeinde- bzw. Stadtrates haben Sie wichtige gesetzliche Aufgaben, die für das Funktionieren der demokratischen Abläufe in diesem Gremium unabdingbar sind. Dazu gehört insbesondere eine ordnungsgemäße Sitzungsleitung. Wenn diese in allen Ausschüssen einer Kommune einheitlich erfolgt, führt dies zur notwendigen Akzeptanz bei Rats- und Ausschussmitgliedern.
Eine ausreichende Kenntnis der aktuellen Gemeindeordnung, Zuständigkeitsordnung und der Geschäftsordnung des Rates ist hier absolut hilfreich. Wenn Sie hier rechtssicher agieren, vermeiden Sie langatmige Diskussionen zu Verfahrensfragen und gegebenenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen vor den Verwaltungsgerichten. Der Referent informiert Sie daher über alles, was für Ihre Tätigkeit wichtig ist, und bringt Sie rechtlich auf den aktuellen Stand. Informieren Sie sich bei einem erfahrenen Experten!
Gemeindeordnung NRW, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung, Hauptsatzung