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Q23026

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung für Wohneigentum

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte der Bauaufsichtsbehörden; Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Immobilienverwaltung

Ihr Gewinn

Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist (zusammen mit dem Aufteilungsplan) die Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und/oder Teileigentum. In der Praxis treten oft Detailprobleme auf, wenn Sie die Abgeschlossenheit prüfen. Denn der Gesetzgeber hat keine Regelung darüber getroffen, unter welchen Voraussetzungen diese zu bejahen ist. 

Die Referenten erläutern Ihnen daher die wohnungseigentumsrechtlichen Hintergründe der Bescheinigung und zeigen Ihnen, wie Sie die in der zugehörigen Verwaltungsvorschrift genannten Kriterien richtig auslegen. Sie lernen, die Abgeschlossenheit von Wohnungen, Nebenräumen, Garagen und Stellplätzen – im Neubau und Bestand – sicher zu prüfen und zu bestätigen. Verschaffen Sie sich mit diesem Wissen ein echtes Plus für Ihre tägliche Arbeit!

Inhalte
  • Wohnungseigentumsrechtlicher Hintergrund
  • Zweck der Abgeschlossenheitsbescheinigung
  • Inhaltliche Anforderungen an die Abgeschlossenheit
  • Maßangaben nach § 3 Abs. 3 Alt. 2 WEG
  • Aufteilungsplan
  • Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilen

Termine und Anmeldung

11.05.2026
09:00 - 12:30 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

13.04.2026

Ort

Dauer

1,0 Tag

Leitung

Frank Sommer

Dr. Michael Sommer 

Preis

160,00 €