Fach- und Führungskräfte aus Bau- und Planungsämtern, Vergabestellen, Rechnungsprüfungsämtern, Immobilien- und Wohnungsbauunternehmen
Das zum 01.07.2026 in Kraft tretende Gesetz zur Beschleunigung der Vergabe öffentlicher Aufträge hat Einfluss auf die Vergabe von Planungsleistungen. Hier sollten Sie auf dem aktuellen Stand sein!
Die Referentin stellt Ihnen die wichtigsten Änderungen vor. Sie erläutert Ihnen, wann, wie und wo sich die neuen Regelungen auf die Vergabe auswirken. Sie erhalten so eine praktische Hilfestellung bei der Vergabe von Planungsleistungen nach neuem Recht. Ein wichtiges Update!
Beginn des Vergabeverfahrens
Generalplaner - ja oder nein
VOB/A oder VgV
Verhandlungsverfahren
Vergabeunterlagen
Leistungsbeschreibung
Vertragsrechtliche Vorgaben
Vorlage von Unterlagen
Eignung und Zuschlagskriterien
Forderung von Nachweisen
Einschränkung Personal als Zuschlagskriterium
Wertungsreihenfolge
Ende des Vergabeverfahrens
Wartepflicht
Unwirksamkeit des Vertragsschlusses
Rechtsschutz
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
13.07.2026
09:00 - 16:00 Uhr