Mitarbeitende der Ordnungs-, Ausländer- und Rechtsämter sowie deren Aufsichts-
behörden, die mit Einbürgerungen und/ oder sonstigen staatsangehörigkeitsrechtlichen Entscheidungen befasst sind.
Für Staatsangehörigkeitsfragen im Bürgerbüro/ Bürgeramt bieten wir ein gesondertes Seminar an.
Aus der aktuellen Gesetzgebung und den AH-StAG 2025 in der geänderten Fassung des BMI-Länderrundschreibens vom 18. August 2025 ergeben sich neue
Herausforderungen mit weitreichender praktischer Bedeutung: Mit dem ab 27.06.2024 geltenden StARModG hat der Bund die Einbürgerungsfrist von acht auf fünf Jahre verkürzt, die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit vorgeschrieben, andererseits aber die Anforderungen an die Verfassungstreue und den Lebensunterhalt verschärft. Im 6. StARModG verändert der Gesetzgeber einzelne Neuregelungen des StARModG erneut. Zugleich besteht der extreme Antragsdruck auf die Einbürgerungsbehörden fort und hat sich inzwischen eine breite Rechtsprechung zu Untätigkeitsklagen entwickelt.
Das Seminar gibt einen systematischen Überblick, stellt die Neuerungen des StARModG und des 6. StAÄndG sowie die AH-StAG 2025 vor, bespricht den aktuellen Stand der Rechtsprechung und gibt Hinweise für deren praktische Umsetzung.
StAG, Aufenthaltsgesetz, VwVfG, VAH des BMI zum StAG
Die Einbeziehung von Neulingen und alten Hasen
08.10.2025 - 09.10.2025
09:00 - 16:00 Uhr
10.02.2025 - 11.02.2025
09:00 - 16:00 Uhr
keine Anmeldung möglich
28.10.2025 - 29.10.2025
09:00 - 16:00 Uhr