Aktive und zukünftige Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bereiche Zentrale Dienste, Organisation und Personal sowie Mitglieder von Personalräten und Gleichstellungsbeauftragte, Schwerbehindertenvertretung
Wann sprechen wir eigentlich von Künstlicher Intelligenz (KI)?
KI bezeichnet eine Reihe von Technologien, die sich rasant entwickeln und zu vielfältigem Nutzen für Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft beitragen. Durch die Verbesserung der Vorhersage, die Optimierung der Abläufe, Ressourcenzuweisung und die Personalisierung digitaler Lösungen, die Einzelpersonen und Organisationen zur Verfügung stehen, kann die Verwendung von KI den Organisationen wesentliche Vorteile verschaffen.
Gleichzeitig kann KI je nach den Umständen ihrer Anwendung und Nutzung Risiken mit sich bringen und öffentliche Interessen und grundlegende Rechte von Betroffenen schädigen. Ein solcher Schaden kann materieller oder immaterieller Art sein, einschließlich physischer, psychischer, gesellschaftlicher oder wirtschaftlicher Schäden. In diesem Seminar erhalten Sie einen Überblick über die KI-Technologien und lernen wesentliche Regelungen der KI-Verordnung (KI-VO) im Zusammenhang mit den Datenschutzanforderungen kennen. Insbesondere wird anhand praktischer Beispiele im kommunalen Bereich die Klassifizierung von KI-Systemen und die Risikoeinstufung mit den zehn wichtigsten Datenschutzregeln erläutert. Ergänzend sind praxisnahe Hinweise und Checklisten zum Umgang mit KI im Seminar enthalten.
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10.12.2025
09:00 - 16:00 Uhr