Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von (kommunalen) Versammlungsstätten, die die Funktion der Veranstaltungsleitung bzw. die Betreiberverantwortung gemäß SBauVO übernehmen; Hausmeisterinnen und Hausmeister; Technikerinnen und Techniker; Verantwortliche, die an der Schule Veranstaltungen betreuen
Wenn Sie Mitarbeiterin oder Mitarbeiter einer Versammlungsstätte oder selbst Veranstalter sind, tragen Sie eine große Verantwortung. Denn die Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) stellt hohe Anforderungen an den sicheren Betrieb einer baulichen Anlage und die Durchführung von Events. Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher von Versammlungsstätten, wie z. B. Mehrzweckhallen, Bürgerhäusern, Schulaulen und -foyers etc., hat höchste Priorität. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb wird konkretisiert, personalisiert und grundsätzlich in die Hände des Betreibers gelegt.
Sie lernen daher, wie Sie zusammen mit einem Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik Events sicher durchführen und Sicherheitsmängel erkennen. Sie werden nach dem Seminar in der Lage sein, Veranstaltungen gemäß § 40 Abs. 5 SBauVO bzw. § 15 DGUV Vorschrift 18 die Aufsicht zu führen und die geforderte Anwesenheit bei solchen Veranstaltungen abzudecken.
Schärfen Sie mit diesem Wissen Ihren Blick für sicherheitsrelevante Aspekte bei der Planung von Veranstaltungen!
Die Inhalte werden auf Grundlage der SBauVO dargelegt.
Hinweis:
Die Inhalte des Seminars wurden in Zusammenarbeit mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband Rheinland entwickelt und mit der Unfallkasse Bayern abgestimmt (DGUV-Information 215-322). Die Schulung ist mit dem bekannten Seminar „Sachkundige Aufsichtsperson in Versammlungsstätten“ bis auf eingeflossene Neuerungen im Regelwerk identisch. Die Namensänderung wird von den Unfallkassen gewünscht, da der Begriff der „Sachkunde“ an anderer Stelle höhere Relevanz besitzt.
SBauVO NRW
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06.05.2026 - 07.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr