Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die mit der Vermietung oder Verwaltung von Versammlungsstätten beauftragt sind oder die selber Veranstaltungen organisieren und durchführen
Wenn Sie eine Versammlungsstätte wie z.B. ein Veranstaltungszentrum, ein Bürgerhaus, eine Schulaula oder eine Mehrzweckhalle für Veranstaltungen nutzen, wissen Sie: Die Sicherheit der Besucherinnen und Besucher hat höchste Priorität. Dies bedeutet eine hohe Verantwortung für Sie und birgt auch die Gefahr der persönlichen Haftung. Besondere Aufgaben übernehmen die Veranstaltungsleitungen, aber auch die Aufsicht führenden Personen in Versammlungsstätten.
Die Referentin stellt Ihnen daher die relevanten Regelungen der Sonderbauverordnung NRW vor. Sie zeigt Ihnen, ob und wie sich die Vorschriften der SBauVO auf Ihre Versammlungsstätte und auf die Organisation von Veranstaltungen auswirken. Sie geht außerdem auf Regelungen aus dem Arbeitsschutz und die aktuellen Unfallverhütungsvorschriften ein, speziell auf die aktualisierte DGUV-Information 215-310 "Sicherheit bei Veranstaltungen und Produktionen".
Informieren Sie sich bei einer erfahrenen Expertin und schaffen Sie so die Voraussetzungen für eine sichere Veranstaltung!
Die Seminarinhalte decken die jährliche Unterweisungspflicht gem. § 42 Abs. 2 Nr. 3 SBauVO (Betriebsvorschriften) ab.
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26.02.2026
09:00 - 16:00 Uhr