Bürgermeisterinnen und Bürgermeister (exklusiv)
Die erste Ratssitzung nach den Kommunalwahlen hat eine herausgehobene kommunalpolitische und -rechtliche Bedeutung. Insbesondere werden wichtige personelle Entscheidungen beschlossen, die für die nächsten fünf Jahre das Bild einer Kommune prägen. Dies gilt für die Wahlen der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeister genauso wie für die Besetzung der Ausschussvorsitze. Außerdem wird über die Besetzung von Ausschüssen, Aufsichtsräten und weiteren Gremien entschieden. Daher ist es wichtig, diese Sitzung rechtssicher und souverän zu leiten und so einen gelungenen Auftakt für die Zusammenarbeit im Stadt- bzw. Gemeinderat zu schaffen. Dieses Exklusivseminar unterstützt Sie dabei!
Der Referent geht insbesondere auf die aktuellen Änderungen der Gemeindeordnung NRW ab dem 1. November 2025 ein, denn einige dieser Änderungen sind für die konstituierende Sitzung von Bedeutung. Informieren Sie sich bei einem erfahrenen Experten und schaffen Sie so die optimalen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Konstituierung Ihres Gremiums!
Wie verlaufen die Einführung und die Vereidigung von Bürgermeisterin bzw. Bürgermeister, der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertretern und der Ratsmitglieder? Welche Aufgaben hat die bzw. der „Altersvorsitzende“?
Was ist bei der Festlegung der Anzahl der stellvertretenden Bürgermeisterinnen bzw. Bürgermeistern zu beachten?
Wie funktionieren die Wahlverfahren nach d´Hondt und Hare-Niemeyer und wo sind sie vorgeschrieben?
Wie kann die ordnungsgemäße Besetzung der Ausschüsse mit Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen bzw. Bürgern gelingen?
Wie funktioniert das „Zugriffsverfahren“ bei der Besetzung der Ausschussvorsitze?
Wie ist mit dem Einspruchsrecht bei der Besetzung der Ausschussvorsitzenden umzugehen?
Welche Bedeutung haben einvernehmliche Wahlvorschläge und welches „wording“ ist hier zu empfehlen?
Sind ggf. Anträge zur Geschäftsordnung zu erwarten und wie kann man damit umgehen?
Gibt es eine Neutralitätspflicht der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters bei der Sitzungsleitung und bei Sachdiskussionen?
Aktuelle Gemeindeordnung NRW in der Fassung ab 1.11.2025, Geschäftsordnung, Zuständigkeitsordnung und Hauptsatzung
14.10.2025
15:00 - 17:30 Uhr