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H70826

Landespersonalvertretungsgesetz NRW (LPVG NRW) – Zusammenarbeit von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

Zielgruppe

Beschäftigte der Personalverwaltungen, Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltungen, die mit Personalaufgaben betraut sind.

Ihr Gewinn

Als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie vertreten die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und setzen sich dafür ein, dass ihre Teilhabe im Arbeitsleben aktiv gefördert wird.

Damit Sie diese Aufgabe souverän wahrnehmen können, benötigen Sie nicht nur fundierte Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts (SGB IX), sondern auch ein gutes Verständnis des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) und der Zusammenarbeit mit dem Personalrat.

In diesem praxisorientierten Grundlagenseminar erfahren Sie, wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ineinandergreifen, welche Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte Ihnen zustehen und wie Sie die Zusammenarbeit beider Gremien konstruktiv und wirkungsvoll gestalten können.

Anhand konkreter Praxisbeispiele und typischer Alltagssituationen lernen Sie, Ihre Rolle klar zu definieren, Ihre Rechte gezielt wahrzunehmen und die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter sicher zu vertreten.
Eigene Fragen und Beispiele der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen und werden in den Seminardiskussionen aufgegriffen.

Inhalte

Grundlagen der Personalvertretung im öffentlichen Dienst NRW

  • Rolle, Aufgaben und Selbstverständnis des Personalrats
  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalrat
  • Kommunikation und Informationsrechte

Beteiligungsrechte des Personalrats nach dem LPVG NRW

  • Beteiligung bei personellen Maßnahmen
  • Mitwirkung bei Abmahnungen und Kündigungen
  • Einfluss auf soziale, technische und organisatorische Maßnahmen
  • Beteiligung bei Rationalisierungen und sonstigen Maßnahmen
  • Initiativ-, Antrags- und Vorschlagsrechte

Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Schwerbehindertenvertretung

  • Gemeinsame Aufgaben und Abstimmungsprozesse
  • Teilnahme- und Rederechte der Schwerbehindertenvertretung
  • Mitwirkung bei Personalversammlungen, Vorstellungsgesprächen und Vierteljahresgesprächen
  • Abgrenzung und Ergänzung der Aufgaben zwischen Personalrat, Gleichstellungsbeauftragten und SBV

Besonderheiten der Personalratsarbeit in Bezug auf schwerbehinderte Beschäftigte

  • Berücksichtigung besonderer Lebenslagen
  • Schutzrechte und Beteiligungspflichten der Dienststelle
  • Praktische Beispiele und Erfahrungsaustausch

Organisation und Praxis der Gremienarbeit

  • Rolle der vorsitzenden Person
  • Ablauf und Regeln einer Personalratssitzung
  • Erfolgsfaktoren für eine konstruktive Zusammenarbeit

Termine und Anmeldung

13.07.2026 - 14.07.2026
09:00 - 16:00 Uhr

Zur Anmeldung

Meldestichtag

15.06.2026

Ort

Münster-Coerde

Dauer

2,0 Tage

Leitung

Rolf Georg Koch 

Preis

380,00 €