Beschäftigte der Personalverwaltungen, Mitarbeiter*innen der öffentlichen Verwaltungen, die mit Personalaufgaben betraut sind.
Als Mitglied der Schwerbehindertenvertretung tragen Sie eine besondere Verantwortung: Sie vertreten die Interessen der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und setzen sich dafür ein, dass ihre Teilhabe im Arbeitsleben aktiv gefördert wird.
Damit Sie diese Aufgabe souverän wahrnehmen können, benötigen Sie nicht nur fundierte Kenntnisse des Schwerbehindertenrechts (SGB IX), sondern auch ein gutes Verständnis des Landespersonalvertretungsgesetzes NRW (LPVG NRW) und der Zusammenarbeit mit dem Personalrat.
In diesem praxisorientierten Grundlagenseminar erfahren Sie, wie die Aufgaben, Rechte und Pflichten von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ineinandergreifen, welche Informations-, Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte Ihnen zustehen und wie Sie die Zusammenarbeit beider Gremien konstruktiv und wirkungsvoll gestalten können.
Anhand konkreter Praxisbeispiele und typischer Alltagssituationen lernen Sie, Ihre Rolle klar zu definieren, Ihre Rechte gezielt wahrzunehmen und die Interessen schwerbehinderter Beschäftigter sicher zu vertreten.
Eigene Fragen und Beispiele der Teilnehmenden sind ausdrücklich willkommen und werden in den Seminardiskussionen aufgegriffen.
Grundlagen der Personalvertretung im öffentlichen Dienst NRW
Beteiligungsrechte des Personalrats nach dem LPVG NRW
Zusammenarbeit zwischen Personalrat und Schwerbehindertenvertretung
Besonderheiten der Personalratsarbeit in Bezug auf schwerbehinderte Beschäftigte
Organisation und Praxis der Gremienarbeit
13.07.2026 - 14.07.2026
09:00 - 16:00 Uhr