Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Fachämter, der zentralen Vergabestellen und der Rechnungsprüfung; Führungskräfte mit Verantwortung für Beschaffung
Bewerber und Bieter verfügen sowohl vor als auch nach der Zuschlagserteilung über zwei wesentliche Instrumente, um ihre Rechte durchzusetzen: den Primär- und Sekundärrechtsschutz. Diese stellen sicher, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und etwaige Verstöße verfolgt werden können.
Mit der Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes ab dem 01. Januar 2026 besteht nun ein bundeseinheitlicher Bieterrechtsschutz, der sowohl den Ober- als auch den Unterschwellenbereich abdeckt. Dadurch werden die Rechte der Bieter in allen Vergabeverfahren gestärkt und eine einheitliche Rechtsanwendung gewährleistet.
Der Referent stellt Ihnen in diesem Seminar den Primär- und Sekundärrechtsschutz umfassend dar. Er geht auf das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie auf die relevanten Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) ein. Sie erhalten praxistaugliche Hinweise und Hintergrundwissen, das Ihnen hilft, die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu nutzen.
Der Referent vermittelt Ihnen zudem wertvolle Tipps, wie Sie erfolgreich mit Bieterbeschwerden und Rügen umgehen und so Ihre Interessen im Vergabeverfahren wirksam vertreten können. Verschaffen Sie sich einen Überblick, damit Sie für alle Fälle vorbereitet sind!
12.06.2026
09:00 - 16:00 Uhr