Mitarbeiter:innen aus Leistungsbereichen und SGG-Stellen von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen und optierende Leistungsträger) und kommunalen Trägern
Im Koalitionsvertrag der Regierung wurde die Ablösung des Bürgergeldes durch eine neue Grundsicherung nach dem SGB II vereinbart. Inzwischen wurde der Gesetzentwurf zum 13. SGB II-Änderungsgesetz vom Bundestag beschlossen (BT Drucks 21/3541). Er sieht vor, das Bürgergeld durch ein neues Grundsicherungsgeld abzulösen. Eine Zustimmung des Bundesrates ist nicht erforderlich ist, so dass die Neuregelungen bereits zum 01.07.2026 in Kraft treten werden.
Die vorgesehenen leistungsrechtlichen Änderungen werden große Auswirkungen auf Ihre tägliche Arbeit haben. Mangels umfassender Übergangsregelungen sollen diese auch in Bestandsfällen schon ab Juli 2026 zu berücksichtigen sein. Damit das gelingt, sind Vorarbeiten erforderlich. Informieren Sie sich daher frühzeitig zu den geplanten Änderungen.
Der erfahrene Dozent erläutert Ihnen vertiefend und praxisbezogen anhand vieler Beispiele wie sich leistungsrechtlichen Gesetzesänderungen auf Ihre tägliche Arbeit auswirken. Bereiten Sie sich auf die neuen Regelungen vor und holen Sie sich jetzt das Update für Ihre Praxis!
SGB II
21.05.2026
09:00 - 16:00 Uhr