Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Denkmalschutzbehörden und Bauaufsichtsbehörden, kommunalem Gebäudemanagement und Hochbauämtern; Denkmalpflegerinnen und Denkmalpfleger, Betreiberinnen und Betreiber historischer Gebäude, Architektinnen und Architekten, Planerinnen und Planer
Auch Baudenkmäler müssen den Anforderungen des Brandschutzes genügen. Der brandschutztechnische Standard im Denkmal ist jedoch oft nur schwer mit dem geltenden Baurecht vereinbar. Bei Sanierungen oder Nutzungsänderungen kann der Bestandsschutz verloren gehen und Maßnahmen in Einklang mit dem Denkmalschutz sind zu beachten.
Der Referent gibt Ihnen hilfreiche Hinweise zur Frage, wie Sie in der Denkmal-Praxis brandschutztechnische Anforderungen bei Sanierungsmaßnahmen erfüllen können. Er erläutert, in welcher Form Sie Anpassungsverlangen und Erleichterungen gemäß der aktuellen Landesbauordnung im Baudenkmal berücksichtigen müssen. Konkrete technische Einbaubeispiele runden das Thema ab.
Informieren Sie sich bei einem Experten, welche Regelungen für den Brandschutz aus dem Baurecht und aus der Schutzbetrachtung für das Denkmal und den Kulturgutschutz in der Praxis relevant sind!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauO NRW in der aktuellen Fassung
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