Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Bauaufsichtsbehörden, Brandschutzdienststellen, kommunalem Gebäudemanagement und Hochbauämtern, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Bei allen Bauvorhaben sind unstrittig auch die Brandschutzanforderungen zu erfüllen. Allein der Blick auf die Landesbauordnung reicht jedoch nicht aus, um die notwendigen Maßnahmen festzustellen. Zu den verschiedenen Arten der Genehmigungsverfahren, aber auch beispielsweise bei den Brandverhütungsschauen sind die objektbezogenen Anforderungen der Feuerwehren von Bedeutung.
Der Referent vermittelt Ihnen die Anforderungen nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) in Verbindung mit der Landesbauordnung. Er erläutert die Maßnahmen des Abwehrenden Brandschutzes, deren Berücksichtigung im Baugenehmigungsverfahren sowie das Zusammenspiel mit den Aspekten des Vorbeugenden und Betrieblichen Brandschutzes. Neben den gebäudebezogenen und betrieblichen Betrachtungen erhalten Sie Hinweise zur erforderlichen Löschwasserversorgung.
Ein besonderes Augenmerk widmet der Referent der Planer-Verantwortung bei der Berücksichtigung des Brandschutzes. Ein Blick auf Bereiche der Bauplanung und Bauleitplanung außerhalb der Baugenehmigungsverfahren rundet das Seminar ab.
Sie werden aus erster Hand bestens informiert und erhalten viele wertvolle Informationen für Ihre Praxis.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
BauO NRW, BHKG NRW (jeweils in der aktuellen Fassung)
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Kompetente Seminarleitung
10.09.2026
09:00 - 16:00 Uhr