Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Modularen Qualifizierung
Die modulare Qualifizierung schließt mit Modulnachweisen ab. Dadurch wird festgestellt, dass die Qualifizierung erfolgreich absolviert wurde.
Zulassungsvoraussetzungen
Die Modulnachweise können erbracht werden, wenn die oberste Dienstbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bescheinigt, dass die Voraussetzungen im Sinne der Qualifizierungsverordnung erfüllt sind, d. h. dass alle notwendigen Qualifizierungsinhalte für das Modul vorliegen.
Bewertungskommission, Bewertung
Eine Bewertungskommission entscheidet über den erfolgreichen Abschluss der einzelnen Module. Die Zusammensetzung der Bewertungskommission wird vom Studieninstitut bestimmt.
Die Leistungen werden nicht mit Noten bewertet, es wird lediglich festgestellt, ob der Nachweis bestanden wurde.
Form und Zeit
Das Studieninstitut legt die Form der Modulnachweise fest. Diese finden vorzugsweise in Form von Präsentationen und Gruppenarbeiten mit abgrenzbarer Einzelleistung statt.
Die konkrete Themenstellung bzw. -abstimmung erfolgt mindestens zwei Wochen vor dem Termin zur Erbringung des Nachweises.
Die Dauer der Präsentation beträgt 20 Minuten. Insgesamt sollten Sie ca. 45 Minuten für den Nachweis einplanen. Über den Modulnachweis wird eine Bescheinigung ausgestellt.
In einem Modul kann eine Hausarbeit erstellt werden. Informationen dazu stellen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.
Rücktritt
Die Anmeldung zum Modulnachweis ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur schriftlich unter Angabe eines wichtigen Grundes möglich.
Hinweis
Sie können eigene Themen für Nachweise einbringen. Diese werden vom Studieninstitut in der Regel mit den Dozentinnen und Dozenten, die das Thema im Seminar lehren, abgestimmt. Das Studieninstitut entscheidet, ob und mit welchen Aufgabenstellungen das Thema zugelassen wird.
Ansprechpartnerin
Für dieses Modul können Sie Saskia Dewina ansprechen.
Im Rahmen des Moduls 3 können Leistungsnachweise zu diesen Themenbereichen infrage kommen:
24.02.2026
13:00 - 14:00 Uhr