Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Führungskräfte im Personal- bzw. Organisationsbereich öffentlicher Arbeitgeber, Personal-/Betriebsräte, Schwerbehindertenbeauftragte, Gleichstellungsbeauftragte
Sind Sie noch nicht so vertraut mit der Eingruppierung von Arbeitern im TVöD? Sie kennen noch nicht die aktuellen Änderungen für diese Personengruppe? Höchste Zeit, sich jetzt gründlich einzuarbeiten!
Die neue Entgeltordnung des TVöD-VKA vereinheitlicht das Eingruppierungsrecht der Arbeiter. Es gelten bundesweit einheitliche allgemeine Grundregeln zur Eingruppierung, wie Sie sie bisher nur von der BAT-Eingruppierung kannten.
Darüber hinaus sind aber für NRW weitreichende Besonderheiten zu beachten. Aus den neuen Eingruppierungsregeln des TVöD-VKA finden für die kommunalen Arbeiter in NRW in den Bereichen Verwaltung, Entsorgung und Flughäfen nur die §§ 12, 13 TVöD-VKA Anwendung. Alle anderen Eingruppierungsregeln richten sich nach dem Eingruppierungsverzeichnis des
§ 11a TVöD-NRW Teil A.
Im Seminar erhalten Sie einen ersten Einblick in die allgemeinen Grundregeln gemäß § 12 TVöD-VKA und die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale, damit Sie auch in Zukunft handwerkliche Tätigkeiten sicher eingruppieren können.
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