Führungskräfte und Beschäftigte aus dem Personalbereich, Personalratsmitglieder, Gleichstellungsbeauftragte
Zu diesen Themen gibt es zahlreiche tarifliche und andere rechtliche Vorgaben. Wie stehen diese zueinander, oder wie sind sie abzugrenzen?
Mit Inkrafttreten des TVöD entfielen die Regelungen über den Sonderurlaub. Nach aktuellem Recht gibt es keine konkreten Anhaltspunkte mehr, unter welchen Voraussetzungen ein Antrag zu genehmigen ist. Daher stellt Ihnen der Dozent diese Grundsätze ausführlich dar.
Über eine Arbeitsbefreiung aus persönlichen Gründen sowie aufgrund allgemeiner staatsbürgerlicher Pflichten ist in der Praxis oft schwierig zu entscheiden, denn die Regelungen werden unterschiedlich ausgelegt.
Der Dozent geht auch auf das Thema Zusatzurlaub wegen Schwerbehinderung sowie Urlaub bei Schicht- bzw. Wechselschichtarbeit ein. Sie erfahren, welche Konkurrenz zu anderem Zusatzurlaub existiert und was bei Teilzeitbeschäftigten zu beachten ist.
Wenn Sie nach Hause gehen, sind Sie für Ihre Fälle in der Praxis gut gerüstet.
Urlaubsrecht für Beamte behandelt der Dozent in diesem Seminar nicht.
TVöD, bzw. TV-L, BUrlG, § 125 SGB IX
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