Mitarbeiterinnnen und Mitarbeiter aus öffentlichen Verwaltungen, Schulen, Kinderkrippen, Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, sonstigen Ausbildungseinrichtungen, Heimen, Ferienlagern, Erstaufnahmeeinrichtungen, Asylunterkünften, Obdachlosenunterkünften, Justizvollzugsanstalten, sonstige Massenunterkünften. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die einen nichtmedizinischen bzw. nichtpflegerischen Beruf in einer Gemeinschaftseinrichtung gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz ausüben.
Sind Sie als hygienebeauftragte Person in einer Kommune, öffentlichen Einrichtung oder Gemeinschaftseinrichtung tätig oder werden Sie diese Aufgabe bald übernehmen? Dann können Sie sich in diesem Seminar das nötige Rüstzeug aneignen.
Denn für Gemeinschaftseinrichtungen ist es wichtig, dass bestimmte Hygienestandards eingehalten werden. Vom Gesetzgeber wird dies in § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) für solche Einrichtungen gefordert, da eine große Anzahl von Menschen über einen längeren Zeitraum in relativ engem Kontakt stehen. Nicht zuletzt wegen der aktuellen Situation bezüglich Covid-19 ist das Thema besonders brisant.
Der Dozent vermittelt Ihnen einen Überblick über die Grundlagen der Infektionshygiene. Außerdem erfahren Sie, wie Sie Hygienepläne erstellen. In dem Hygieneplan legen Sie innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene fest. Werden diese eingehalten, können so Übertragungen von Krankheiten erkrankter Personen vermieden werden.
In einem schriftlichen Abschlusstest können Sie wahlweise Ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen. Wird dieser mit "bestanden" bewertet, erhalten Sie ein Zertifikat. Anderenfalls wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Hinweis: Der Erwerb eines Zertifikats setzt voraus, dass Sie über eine abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens 3-jähriger Berufsausbildung verfügen.
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