Fachkräfte optierender Kommunen und Jobcenter, die Neuanträge im SGB II prüfen
Die Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem SGB II (Alg II und Sozialgeld) werden nachrangig und bedarfsorientiert gewährt. Besonders beim Antragsverfahren kommt es auf ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Kompetenz an. Die Rechtslage ist vielschichtig und im Umgang mit den Anstragstellenden ist eine gewisse Sensibilität gefragt. Benötigte Informationen müssen Sie zielgerichtet einholen und Entscheidungen zeitnah treffen.
In diesem Seminar lernen Sie die rechtlich relevanten Grundlagen kennen. Der Dozent erörtert mit Ihnen auch anhand von Fallbeispielen typische Problemstellungen und entwickelt Qualitätsstandards für die Antragsannahme. Sie reflektieren problembehaftete Situationen im Verfahren und entwickeln eigene Handlungskonzepte. Das erleichtert es Ihnen, rechtlich fundiert zu beraten und zu entscheiden.
Zum Seminar gehört ein umfangreiches Skript mit Lösungshinweisen zu den Fallbeispielen.
SGB II, SGB XII, SGG
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