Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauordnungsämter bzw. Baugenehmigungsbehörden, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Wenn Sie im Bauordnungsamt arbeiten, sind Sie immer wieder mit Fragen zur Barrierefreiheit konfrontiert. Die neue Landesbauordnung hat hierzu zunächst nur geringe inhaltliche Aussagen getroffen. Durch die teilweise Einführung der DIN 18040 Teil 1 und 2 wurden die Bestimmungen weiter konkretisiert, aber insgesamt ist der gesetzgeberische Prozess noch nicht abgeschlossen. Hinzu kommt die seit dem 01.01.2020 geltende Pflicht, nach § 9a der Bauprüfverordnung NRW bei großen Sonderbauten ein Barrierefrei-Konzept einreichen zu müssen. Diese rechtliche Lage sorgt aktuell für Verunsicherung in der Anwendung der Vorschriften.
Der Referent gibt Ihnen daher einen Überblick über den aktuellen Stand der rechtlichen Rahmenbedingungen. Er erläutert Ihnen, wie Sie die Vorschriften umsetzen können und gibt Ihnen Handlungsempfehlungen aus der Praxis. Sie haben zudem die Gelegenheit, sich mit Kolleginnen und Kollegen anderer Kommunen auszutauschen. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich bei einem erfahrenen Praktiker umfassend zu informieren!
BauO NRW
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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