Fach- und Führungskräfte der Bauaufsichts- und Denkmalbehörden, Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Für das Denkmalschutzgesetz NRW wurde im Mai 2021 ein Entwurf vorgelegt, der nicht mehr nur eine Novellierung, sondern eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes NRW darstellt. Dieses sieht eine Einführung und Sortierung neuer Denkmaltypen und Inhalte vor. Außerdem werden Arbeitsweisen, Verfahrensschritte sowie Zuständigkeiten neu definiert oder zugeteilt.
Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den Jahresbeginn 2022 vorgesehen und beinhaltet für viele Denkmalbehörden einen erheblichen Arbeitsaufwand in Bezug auf die bisher verwendeten Vordrucke oder Softwareprogramme.
Nutzen Sie die Gelegenheit, sich aktuell und kompakt zu informieren, damit Sie die neue Rechtslage gut umsetzen können!
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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