Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauverwaltung (Bereiche Objekt- und Fachplanung) und der Vergabestellen; Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure
Bezüglich der HOAI gab es durch die Entscheidung des europäischen Gerichtshofes viel Bewegung.
Für laufende Verträge gilt die HOAI 2013 grundsätzlich weiter. Die neue HOAI 2021 versucht, das System der bisherigen Honorarordnung weitgehend aufrecht zu erhalten, sieht allerdings in der Konsequenz des Urteils des EuGH keinen verbindlichen Honorarrahmen mehr vor.
Dies führt dazu, dass das Honorar frei bestimmt und ausgehandelt werden kann. Der Referent zeigt Ihnen die möglichen Gestaltungsspielräume auf, die sich daraus ergeben. Er stellt Ihnen konkrete Formulierungen vor, die dazu beitragen, eventuell aufkommende Streitigkeiten während oder nach Abschluss des Projektes von Anfang an zu verhindern. Bringen Sie Ihr Wissen auf den aktuellen Stand und erfahren Sie, wie Sie Honorarprozesse steuern können, um Konflikte mit Ihrem Vertragspartner und schlimmstenfalls Gerichtsverfahren zu verhindern.
Anerkannt von der Architektenkammer NRW und der Ingenieurkammer-Bau NRW
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