Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Straßenverkehrsbehörden
Kennen Sie das? Sie haben zahlreiche Anträge für Erlaubnisse und Ausnahmegenehmigungen nach §§ 29, 46 StVO auf dem Tisch:
Wenn Sie Anträge bearbeiten, müssen Ihnen viele Rechtsgrundlagen geläufig sein (StVO, VwV-StVO, Erlasse und Verordnungen des Landes NRW). Da die Erteilung von Erlaubnissen und Ausnahmegenehmigungen nach der StVO zum Großteil Ermessensentscheidungen sind, ist auch das Ermessen fehlerfrei auszuüben. Dazu kommt, dass Sie viele Fallgruppen für besondere Ausnahmegenehmigungen kennen müssen.
Ein langjähriger Praktiker schult Sie, Sachverhalte richtig einzuordnen und gesetzeskonforme Entscheidungen zu treffen. So können Sie die Antragsflut souverän meistern!
StVO, VwV-StVO, Erlasse und Verordnungen des Landes NRW
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